Über mich:
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So darf sich nur nennen, wer eine spezielle Ausbildung gemacht hat: Zunächst als Zahnarzt, danach in einer vierjährigen Weiterbildung, wovon mindestens ein Jahr an einer
Universitäts-Zahnklinik erfolgt sein muss.
Danach muss eine Prüfung vor einer Kommission abgelegt werden. Erst dann darf man die Bezeichnung "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" bzw. "Kieferorthopäde" führen.
Nadja
Kieferorthopädische Fachhelferin
Abrechnung
QM-Verwalterin
Prophylaxe
Assistenz
Anika
Zahnmedizinische Fachangestellte
Abrechnung
Verwaltung
Assistenz
Jeanette
Zahnmedizinische Fachangestellte
Abrechnung
Verwaltung
Hr. Wörz
Zahntechniker
Dr. Sabine Ernst-Strauf
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Neugasse 6
35510 Butzbach
Tel. 06033 - 97 26 93